Krankmeldungen der Kinder


Zur Sicherheit Ihrer Kinder wird in der neuen Grundschulordnung (§ 22 (1) Schulversäumnisse) darauf hingewiesen, dass Eltern verpflichtet sind, die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren, wenn Ihr Kind krank ist. Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens 7.55 Uhr im Sekretariat telefonisch krank (auch über den Anrufbeantworter möglich). Bei GTS-Kindern entfällt nur bei den krankgemeldeten Tagen das Essensgeld.



Entschuldigungen

Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist der Klassenleitung spätestens am dritten Tag vorzulegen.