Momentan ist davon auszugehen, dass nach den Sommerferien mit dem Szenario 1 gestartet werden kann. Kurzfristige Änderungen können jederzeit möglich sein. Auch kann das Szenario 2 oder 3 einzelne Klassen betreffen oder die ganze Schule. Dies ist abhängig vom Infektionsgeschehen.
Unser Konzept wird immer wieder von den Lehrkräften und Eltern angepasst und ergänzt. Momentan richtet es sich nach der 5. Hygieneverordnung. Stand: 13.08.2020
Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot
- Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände (drinnen und draußen), nur auf dem Sitzplatz oder in der Turnhalle darf die Maske abgelegt werden.
- Die Personenzahl auf dem Schulgelände ist möglichst gering zu halten: Eltern betreten nur mit Termin oder bei einem wichtigen Anliegen das Schulgelände.
- Jeder Klasse wird ein Eingang zugeordnet, der stets zu benutzen ist:
Oberer Schulhof:
o Eingang Wa-Wi-Wo-Raum: Klasse 1b DaZ Intensivkurs II
o Eingang Betreuung: Klasse 1a Klasse 2c
o Eingang Verwaltung: Klasse 4b Klasse 3a
o Eingang Lehrerzimmer: DaZ Intensivkurs I
Unterer Schulhof
o Eingang Klasse 2b: Klasse 2b
o Eingang Klasse 4a: Klasse 4a Klasse 3b
o Eingang Lehrerzimmer unten: Klasse 4c
o Eingang Mensa: Klasse 2a
- Regelmäßiges Lüften alle 20 Minuten (8:00h, 8:20h….) durch Stoßlüftung oder Querlüftung --> dazu erforderliche weitere Fenstergriffe werden vom Hausmeister montiert und Griffe für die Oberlichter besorgt
- Regelmäßiges Händewaschen (mindestens vor Unterrichtsbeginn, nach Pausenende…) und/oder desinfizieren
- Im Schulgebäude (bisher neben dem Lehrerzimmer, neben der Verwaltung und neben dem Wa-Wi-Wo-Raum und in den beiden Mensen wurden Desinfektionsmittelspender angebracht, in den Klassenräumen stehen Handdesinfektionsspender zur Verfügung.
- Thematisieren der AHA-Regeln im Unterricht in der ersten Schulwoche
- Anwesenheit wird täglich im Klassenbuch etc. festgehalten und Änderungen (z.B. Abholen) dokumentiert.
- Jedes Kind hat einen festen Sitzplatz, dieser wird in einem Sitzplan festgehalten, der im Klassenbuch notiert ist.
- Der Unterricht findet im Vormittagsbereich im Klassenverband statt, lediglich im Religions- und Ethikunterricht der Klassenstufen 3 und 4 findet dieser unterteilt nach Konfession statt. Auch in diesen Lerngruppen gibt es eine feste Sitzordnung, die notiert wird. Die Kinder aus der gleichen Klasse sitzen getrennt von den Kindern der anderen Klassen.
- In den beiden Schulmensen wird das Mittagessen ausgeteilt. Die Kinder tragen ihre Masken, bis sie an ihrem festen Platz sitzen. Kinder einer Klasse sitzen gemeinsam am Tisch. Das Essen wird einzeln von den Kindern in der Ausgabe abgeholt. Dabei gibt es eine feste Richtung („Einbahnstraße“). Diese wird durch Schilder verdeutlicht.
- Der Ganztagsunterricht findet in festen Lerngruppen (aus höchstens zwei Klassen) statt. Es gibt einen festen Sitzplan. Die Wahl der AGs entfällt vorerst. Den einzelnen Lerngruppen werden jeweils AGs zugeordnet.
- Das Singen im Musikunterricht o.ä. findet nur draußen mit Abstand statt
- Der Sportunterricht findet möglichst draußen und in Doppelstunden statt. Die Turnhalle wird per Stundenplan nur von einer Klasse belegt, um beim Umziehen möglichst viel Raum pro Kind zur Verfügung zu haben. Im Ganztagsbetrieb belegen zwei Lerngruppen gleichzeitig die Turnhalle. Der Vorhang ist dabei geschlossen. Die Gruppengröße ist dort jedoch geringer als die Klassengröße. Der Schwimmunterricht entfällt vorerst.
- Konferenzen und Dienstbesprechungen finden bis auf Weiteres im Freiluftklassenzimmer oder im Musikraum statt, um einen Abstand von 1,50m einhalten zu können
- Hat ein Kind mindestens eins der angegebenen Krankheitssymptome (Husten, Hals-schmerzen, erhöhte Temperatur, …) mit starker Ausprägung und einer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, so muss es zuhause bleiben. Die Eltern entscheiden, ob sie zum Arzt gehen. Klingen die Symptome ab und das Kind ist mindestens einen Tag fieberfrei, so darf es ganz normal wieder zur Schule gehen.
o Treten die Symptome in der Schule auf, so muss das Kind in der Schule isoliert werden (Einzelplatz mit Abstand, Maske auf) und die Eltern müssen es umgehend abholen. Es muss ein Arzt besucht werden, der entweder einen negativen COVID-19-Test durchführt, oder COVID-19 medizinisch sicher ausschließt. Darüber benöti-gen wir eine Bescheinigung. Erst wenn keine Weiterverbreitung der Krankheit zu befürchten ist, darf das Kind wieder in die Schule.
o Bei positivem Test wird durch das Gesundheitsamt eine 14tägige Quarantäne angeordnet, diese wird in der Regel zuhause erfolgen; ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig, informieren die Eltern umgehend die Schulleitung.
o Liegt beispielsweise eine Allergie (z.B.: Heuschnupfen) vor, so ist dies ärztlich zu attestieren.
- Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet (z.B. nach Urlaub) ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten
- Bei engem Kontakt mit einer infizierten Person, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, wird ebenfalls eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. (Am 5. Tag nach dem Kontakt zu dieser Person wird das Kind durch das Gesundheitsamt auf das Coronavirus getestet)
- Tritt ein Fall einer infizierten Person an der Schule auf, so ist die Schulleitung darüber zu informieren. Das Gesundheitsamt entscheidet, in welcher Form getestet wird und wie das weitere Vorgehen ist.
- Der Keune-Treff entfällt bis auf Weiteres.
- Stufenweise Jahrespläne in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht werden pro Stufe erstellt und bis zur ersten Konferenz nach den Ferien (8.9.2020) bei der Schulleitung eingereicht.
Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot
(mit Notbetreuung)
- Alle Kinder besuchen wenn möglich täglich die Schule, jedoch nur den halben Tag mit halber Klassenstärke (abhängig von der Personalsituation der Schule)
1./2. SJ Gruppe A: 8:10h – 10:00h Gruppe B: 10:20h – 12.10h
3./4. SJ Gruppe A: 8:10h – 10.25h Gruppe B: 10.55h – 13.10h
--> Gruppe A beinhaltet eine kurze Frühstückspause (Kinder können ab 8.00h wie gewohnt in die Klasse kommen), sowie eine Bewegungspause (gerne draußen)
- Mindestabstand von 1,50m wird in den Klassen und auf dem Schulhof eingehalten, wenn dies nicht möglich ist, wird eine Maske auch im Klassenraum getragen (z.B. bei Erklärungen)
- In der Zeit zwischen den beiden Gruppen werden Tische, Stühle und Türklinken gereinigt.
- Alle weiteren Hygieneregeln aus Szenario 1 werden beibehalten (Lüften, AHA-Regeln, …)
- Alle Geschwisterkinder, DaZ-Intensiv-Kinder und Förderschüler, die mit dem Schulbus fahren werden der Gruppe A zugeteilt.
- Die Klassenleitung erstellt zum Schuljahresanfang eine Gruppeneinteilung für ihre Klasse und teilt diese in den ersten beiden Schulwochen den Eltern mit.
- Außerdem wird je ein Stundenplan von der Klassenleitung für die Gruppe A und die Gruppe B erstellt, in dem ersichtlich ist, welche Fächer im Präsenzunterricht und welche im Homeschooling erteilt werden
- Eine Notbetreuung wird angeboten; eine Abfrage der Bedarfe erfolgt kurzfristig vorher. Mögliche Räume: Wa-Wi-Wo-Raum, Kunstraum, Musikraum, Betreuende Grundschule
- Das Homeschooling orientiert sich am Stundenplan der jeweiligen Gruppe
Szenario 3: Temporäre Schulschließung (nur Notbetreuung)
- Homeschooling orientiert sich am Stundenplan der Gruppe A
- Es wird ein verpflichtender Arbeitsplan erstellt, den die Kinder/Eltern montags von 8-10h in der Nebenmensa abholen können. Dort werden auch regelmäßig Arbeitsergebnisse der Kinder zur Kontrolle eingesammelt. Dies wird den Eltern per E-Mail am Freitag vorher mitgeteilt. Außerdem wird der Arbeitsplan den Eltern auch über das cloud-System Schulbox zur Verfügung gestellt. Dort werden auch Arbeitsmaterialien hochgeladen (wenn möglich) und Lösungsblätter zur Selbstkontrolle.
- Bei einer kurzfristigen Schulschließung nimmt die Klassenleitung per E-Mail Kontakt mit den Eltern auf um die Abholmodalitäten etc. zu klären.
- Die Lehrkräfte stehen montags, mittwochs und freitags von 9.00h - 11.00h über Videokonferenz per WebEx mit den Kindern in Verbindung. Die Anwesenheit wird protokolliert.
- E-Mails werden von den Lehrkräften täglich von 11.00h-12.00h gelesen und zeitnah beantwortet.